VERKAUFSBEDINGUNGEN

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

  2. Wir liefern ausschließlich unbefüllte Verpackungen.

  3. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

  4. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

§2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

  3. Technische Änderungen sowie handelsübliche Farb- und Maßabweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie die Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.

  4. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

  2. Zahlungsziel:
    – 14 Tage mit 2 % Skonto oder
    – 30 Tage netto.

  3. Bei Neukunden behalten wir uns Vorkasse nach Bonitätsprüfung vor.

  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer.

  5. Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  6. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

§4 Preisänderungen

  1. Erfolgt die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsschluss und erhöhen sich nach Vertragsschluss die für die Kalkulation maßgeblichen Kosten, insbesondere für Rohstoffe, Energie oder Transport, um mehr als 5 %, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis im Verhältnis der Kostensteigerung anzupassen.

  2. Übersteigt die Preisanpassung 10 % des ursprünglich vereinbarten Nettoverkaufspreises, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§5 Lieferung, Versand und Gefahrübergang

  1. Die Lieferung erfolgt ab Werk.

  2. Bei Versand geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer oder Spediteur auf den Kunden über.

  3. Versandkosten werden gesondert berechnet.

  4. Eine Transportversicherung wird von uns im eigenen Namen abgeschlossen; der Gefahrübergang bleibt hiervon unberührt.

  5. Im Schadensfall treten wir etwaige Ansprüche gegen den Transportversicherer an den Kunden ab.

  6. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.

  7. Teillieferungen sind zulässig.

§6 Annahmeverzug

  1. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr auf ihn über.

  2. Wir sind berechtigt, Lagerkosten in Höhe von 0,25 % des Rechnungsbetrags pro angefangener Woche zu berechnen. Der Nachweis höherer oder geringerer Kosten bleibt vorbehalten.

§7 Höhere Gewalt

Wir haften nicht für Lieferverzögerungen oder Unmöglichkeit, soweit diese durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Rohstoffmangel, Energieengpässe, Streiks, behördliche Maßnahmen oder Lieferausfälle von Vorlieferanten).
In solchen Fällen verlängern sich Lieferfristen angemessen. Dauert die Störung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§8 Untersuchungspflicht und Gewährleistung

  1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu untersuchen.

  2. Offensichtliche Mängel sind binnen 7 Werktagen schriftlich anzuzeigen.

  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.

  4. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  5. Handelsübliche Farbabweichungen, materialbedingte Eigenschaften sowie branchenübliche Maßtoleranzen stellen keinen Mangel dar.

  6. Keine Gewährleistung besteht für Schäden aus unsachgemäßer Weiterverarbeitung oder Befüllung durch den Kunden.

§9 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist je Schadensfall auf 10 Mio. € begrenzt.

  4. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall ist ausgeschlossen.

  5. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§10 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.

  3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrags an uns ab.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich zu informieren.

§11 Verpackungsrecht

Wir liefern ausschließlich unbefüllte Verpackungen.
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher verpackungsrechtlicher Pflichten, insbesondere nach dem Verpackungsgesetz, sobald er Verpackungen erstmals mit Ware befüllt und in Verkehr bringt.

§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

  2. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Münster, sofern der Kunde Kaufmann ist.

§13 Sprachfassungen

Diese Verkaufsbedingungen werden in deutscher, englischer und französischer Fassung erstellt. Im Falle von Auslegungsunterschieden ist die deutsche Fassung maßgeblich.